Am Montagabend hat die Bundespolizei am Aachener 
Hauptbahnhof einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum 
vollstreckt. Ein 24-Jähriger war mit einer niederländischen 
Asylbescheinigung mit der Regionalbahn aus Belgien unerlaubt nach 
Deutschland eingereist. Bei der fahndungsmäßigen Abfrage ...

02.04.2019

Mehrere Haftbefehle mit Freiheitsstrafen durch Bundespolizei vollstreckt


Am Montagabend hat die Bundespolizei am Aachener
Hauptbahnhof einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum
vollstreckt. Ein 24-Jähriger war mit einer niederländischen
Asylbescheinigung mit der Regionalbahn aus Belgien unerlaubt nach
Deutschland eingereist. Bei der fahndungsmäßigen Abfrage wurde der
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen vorsätzlicher
Körperverletzung und wegen Diebstahls festgestellt. Das Ausländeramt
Dorsten suchte auch wegen einer Ausweisung-/Abschiebungsverfügung
nach dem Mann. Der 24-Jährige wurde festgenommen und zur Wache
verbracht. Hier wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Im Anschluss wurde
er in die Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert, wo er jetzt eine
165-tägige Haftstrafe absitzen muss.

In Horbach in einem Linienbus klickten auch die Handschellen der
Bundespolizei. Gegen einen 29-Jährigen bestanden gleich zwei
Haftbefehle der Staatsanwaltschaft in Duisburg. Das zuständige
Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 29-Jährige trotz
bestehender Entziehung der Fahrerlaubnis mehrfach mit einem Kfz
polizeilich in Erscheinung getreten war. Deswegen wurde eine
Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 9 Monaten gegen ihn verhängt. Zudem
wurden bei ihm noch Marihuana und Haschisch aufgefunden und
beschlagnahmt. Hier wird er sich auch in Zukunft vor Gericht
verantworten müssen.

In einem weiteren Fall wurde zu nächtlicher Stunde eine Streife
wegen Streitigkeiten am Bahnhof Rothe-Erde entsandt. Hier wurde eine
5-köpfigen Gruppe angetroffen, die sich untereinander verbal
lautstark attackiert hatten. Bei einer Überprüfung der Personalien
wurde bei einer 19-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Köln wegen Erschleichen von Leistungen festgestellt. Der Haftbefehl
konnte durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 200,- Euro


abgewendet werden. Da durch eine Bekannte der Geldbetrag aufgebracht
wurde, ist der 19-Jährigen in letzter Sekunde die Haft erspart
geblieben.




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PHK Bernd Küppers

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