Gegen 16 Uhr fuhr ein 71-jähriger VW-Fahrer auf der 
B297 in Richtung Wäschebeuren. An einer Kreuzung bog er nach links in
Richtung Adelberg ab. Ein 19-Jähriger kam mit seinem VW entgegen. Er 
hatte Vorfahrt Den übersah der 71-Jährige. Die Fahrzeuge stießen 
zusammen. Der 19-Jährige wurde le ...

03.04.2019

(GP) Rechberghausen - Gegenverkehrübersehen / Hoher Sachschaden entstand am Dienstag bei einem Unfall bei Rechberghausen.


Gegen 16 Uhr fuhr ein 71-jähriger VW-Fahrer auf der
B297 in Richtung Wäschebeuren. An einer Kreuzung bog er nach links in
Richtung Adelberg ab. Ein 19-Jähriger kam mit seinem VW entgegen. Er
hatte Vorfahrt Den übersah der 71-Jährige. Die Fahrzeuge stießen
zusammen. Der 19-Jährige wurde leicht verletzt. Rettungskräfte
behandelten ihn. Die Autos waren nicht mehr fahrbereit. Abschlepper
bargen sie. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 20.000 Euro.
Einsatzkräfte der Feuerwehr waren auch im Einsatz. Sie kümmerten sich
um ausgelaufene Betriebsstoffe.

In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache
"Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den
Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die
Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von
der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur
Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und
Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch
eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des
Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten
hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert.
 Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer,
Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle
Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de.




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