Am Donnerstagvormittag, den 04.04.2019, wurden
auf der B212, im Bereich der Abfahrt Rodenkirchen, durch eine 
Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Nordenham 
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Gemessen wurden Fahrzeuge die
die B212 aus Richtung Wesertunnel kommend in Richtung B ...

04.04.2019

PK Nordenham: Geschwindigkeitsmessungen des PK Nordenham - 183 km/h, 169 km/h und 160 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der B212


Am Donnerstagvormittag, den 04.04.2019, wurden
auf der B212, im Bereich der Abfahrt Rodenkirchen, durch eine
Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Nordenham
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Gemessen wurden Fahrzeuge die
die B212 aus Richtung Wesertunnel kommend in Richtung Brake befahren
haben. In einem Zeitraum von etwa 3 Stunden wurden insgesamt zwölf
Verstöße im Bußgeldbereich festgestellt. (Der Bußgeldbereich beginnt
bei 60 Euro Bußgeld zzgl. Verwaltungsgebühr und wird zudem mit
Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft.) Unter den
genannten zwölf nicht unerheblichen Geschwindigkeitsverstößen
befanden sich drei traurige Spitzenreiter, die selbst die erfahrenen
eingesetzten Beamten in dieser Höhe so nicht erwartet hätten.

Ein 30-jähriger Fahrzeugführer aus Bad Bentheim wurde in seinem
Daimler-Benz mit 183 km/h gemessen. Abzüglich Toleranz blieben
vorwerfbar noch 177 km/h übrig. Er überschritt die
Höchstgeschwindigkeit somit um 77 km/h. Zu ihm gesellten sich an der
gleichen Stelle wenig später ein 25-jähriger Cuxhavener, der mit
seinem Audi mit 169 km/h (vorwerfbar 163 km/h) gemessen wurde sowie
ein 37-jähriger Elsflether, der seinen Skoda auf 160 km/h (vorwerfbar
155 km/h) beschleunigte.

Alle drei zuletzt genannten Fahrzeugführer müssen, neben einem
empfindlichen Bußgeld und mindestens zwei Punkten in Flensburg, auch
mit einem Fahrverbot zwischen ein und drei Monaten rechnen.

Überhöhte Geschwindigkeit ist, neben Alkohol und Drogen sowie
Ablenkung, eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr. Je höher
die gefahrene Geschwindigkeit ist, desto größer ist auch die
Unfallwahrscheinlichkeit und desto gravierender sind die
Unfallschäden an den Fahrzeugen und die Verletzungen der beteiligten


Personen, die daraus resultieren. Die Polizei appelliert an die
Verkehrsteilnehmer sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit
zu halten. Es werden auch zukünftig regelmäßig
Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und Geschwindigkeitsverstöße
konsequent verfolgt.




Fragen bitte an Henning Scheer
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle@pi-del.polizei.niedersachsen.de
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