-

Ort: 	Bremen
Zeit: 	11.04.19

   Seit heute ist es möglich über die Online-Wache der Polizei Bremen
eine Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen anzuzeigen.

   Zu beachten ist, dass diese Form der Anzeigenerstattung nicht für 
das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der sogena ...

11.04.2019

Nr.: 0254 --Neues von der Online-Wache--




-

Ort: Bremen
Zeit: 11.04.19

Seit heute ist es möglich über die Online-Wache der Polizei Bremen
eine Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen anzuzeigen.

Zu beachten ist, dass diese Form der Anzeigenerstattung nicht für
das Delikt des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der sogenannten
"Fahrerflucht" geeignet ist. In diesen Fällen ist eine Aufnahme vor
Ort durch einen Funkstreifenwagen erforderlich.

Seit 2017 bietet die Polizei Bremen unter
www.onlinewache.bremen.de den Service der Online-Wache an. Bisher war
es möglich die Delikte Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung sowie
Ausweisdiebstahl anzuzeigen. Das Portal wird stetig weiterentwickelt
und wird bereits heute mit etwa 2500 Anzeigen pro Jahr gut
angenommen.

Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen
geeignet. In Notfällen wählen Sie bitte die 110.




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Nils Matthiesen
Telefon: 0421 361-12114
pressestelle@polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

Original-Content von: Polizei Bremen, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei Bremen

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HB
Stadt: Bremen


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2113459.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de