Die gestrige Nachmittagszeit nutzte ein
60-jähriger Hundehalter im Bereich des Botanischen Gartens für einen
Spaziergang mit seinem Hund. Da der junge Labrador nicht angeleint
war, lief er unkontrolliert über die Grasflächen und dabei auch durch
den Schutzbereich des Bundesverfassungsgerichts. Bedingt durch die
technischen Vorrichtungen zum Schutz des Objekts, wurde mehrfach
Alarm im örtlichen Bundespolizeirevier ausgelöst. Ein Beamter wollte
daraufhin das Gespräch mit dem Hundehalter suchen. Noch bevor es zu
diesem Gespräch kam, rannte der immer noch unangeleinte Hund knurrend
auf dem Beamten zu. Um einen eventuell bevorstehenden Angriff
abzuwehren, musste das Pfefferspray eingesetzt werden. Dieses zeigte
sofort Wirkung und der Hund brach seine Annäherung ab.
Zwischenzeitlich war auch der Halter des Hundes vor Ort und hatte die
Möglichkeit, Augen und Nase seines Tieres mit Wasser zu reinigen.
Anschließend wurde er auf das generelle Verbot, den gekennzeichneten
Schutzbereich des Verfassungsgerichts zu betreten, sowie die
Leinenvorschriften im Stadtgebiet Karlsruhe hingewiesen. Der Halter
zeigte sich einsichtig, woraufhin es bei einer mündlichen Verwarnung
belassen wurde.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /2113662.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de