Bei einem 32-jährigen Pkw-Fahrer wurden am
11.04.2019 gegen 16:30 Uhr deutliche Anzeichen einer körperlichen
Beeinflussung festgestellt, die typisch für
Betäubungsmittelkonsumenten sind. Bei einer näheren Nachschau wurden
mehrere Rezepte desselben Ausstellungsdatums festgestellt, die alle
für ein starkes Beruhigungsmittel ausgestellt waren und in
verschiedenen Apotheken eingelöst wurden. Dem 32-Jährigen wurde eine
Blutprobe entnommen. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach
dem Straßenverkehrsgesetz wegen Fahrens unter Medikamenteneinfluss
und ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung
(mehrere gleichartige Rezepte) eingeleitet.
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