Osterfeuer haben in Hamburg eine sehr lange Tradition. Beim 
richtigen und vor allem sicheren Abbrennen müssen einige 
Sicherheitsregeln beachtet werden. Die nachfolgenden Informationen 
der Feuerwehr Hamburg sollen dazu beitragen, die traditionellen Feuer
zum Osterfest zu einem für alle Bete ...

18.04.2019

Sicherheitshinweise der Feuerwehr Hamburg für ein ungetrübtes Osterfeuervergnügen



Osterfeuer haben in Hamburg eine sehr lange Tradition. Beim
richtigen und vor allem sicheren Abbrennen müssen einige
Sicherheitsregeln beachtet werden. Die nachfolgenden Informationen
der Feuerwehr Hamburg sollen dazu beitragen, die traditionellen Feuer
zum Osterfest zu einem für alle Beteiligten ungetrübten Ereignis
werden zu lassen.

- Die Zustimmung des Grundeigentümers für ein Osterfeuer ist
erforderlich. Vergessen Sie nicht, sich für eine Genehmigung an Ihr
zuständiges Bezirksamt zu wenden.

- Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Osterfeuers keine
Brandgefahren für die Nachbarschaft ergeben. Abstände zu
Gebäuden mit harter Bedachung mindestens 100 m und zu Gebäuden mit
weicher Bedachung (Reetdächer) mindestens 200 m

- Die Größe der Stapel dürfen 5 m Höhe und 8 m Durchmesser nicht
überschreiten.

- Zum traditionellen Osterfeuer gehört nur Holz als Brennmaterial.
Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.

- Weil eine Rauchentwicklung nicht immer vermeidbar ist, muss ein
Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200
m eingehalten werden.

- Die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muß in jedem Falle
gewährleistet sein. Rettungswege sind frei zu halten.

- Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des
Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden. Diese Überlegungen
sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.

- Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle
nur, wenn sie komplett erkaltet ist.

- Für den Fall, dass mit zahlreichen Zuschauern zu rechnen ist, sind
insbesondere Fragen der Feuerwehrzufahrt, des Parkraumes, des
Aufstellens von Abfallkörben und der Vorhaltung von Toiletten, zu
klären. Für Lautsprecherbenutzung, Abgabe von Speisen und Getränken,


Sondernutzungen, können Erlaubnisse erforderlich sein.

Beim Unterschreiten der genannten Sicherheitsabstände, bei starker
Trockenheit, ungünstiger Windrichtung und -stärke muss aufgrund der
örtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit evtl. zusätzlichen
Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, dass das Gefahrenrisiko
reduziert wird. Das sind unter anderem folgende Maßnahmen:

- Wahl des Abbrennplatzes unter Berücksichtigung der Witterung
(Trockenheit, Windrichtung u. Windstärke)

- Reduzierung des Brandgutes

- Vorhaltung eigener Löschgeräte

- Sicherheits- u. Ordnungskräfte


Zur besonderen Beachtung:

Werden die vorgenannten Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, so
kann sich daraus eine Zunahme der Gefährdung ergeben, bis hin zur
fahrlässigen Brandstiftung einerseits und dem notwendigen
Einschreiten der Behörden andererseits.

Sollte sich trotz Einhaltens unserer Sicherheitshinweise ein
Notfall eintreten, wählen Sie sofort den Notruf 112.

Wir wünschen allen ein fröhliches Osterfeuer ohne Einsatz der
Feuerwehr Hamburg.




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jan Ole Unger
Telefon: 040/42851 51 51
E-Mail: presse@feuerwehr.hamburg.de
http://www.feuerwehr.hamburg.de

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