Zu einem größeren Flächenbrand in einem 
Hang kam es, weil verkohlte Pellets dort deponiert wurden. Eine 
Anwohnerfamilie hatte die Reste ihrer Heizungspellets über den 
Grundstückszaun in den Hang gekippt. Wohl noch vorhandene Brandnester
in Verbindung mit Sonne in den felsigen Hang sorgte fà ...

21.04.2019

Fahrlässige Brandstiftung durch unsachgemäßes Entsorgen von Heizungspellets


Zu einem größeren Flächenbrand in einem
Hang kam es, weil verkohlte Pellets dort deponiert wurden. Eine
Anwohnerfamilie hatte die Reste ihrer Heizungspellets über den
Grundstückszaun in den Hang gekippt. Wohl noch vorhandene Brandnester
in Verbindung mit Sonne in den felsigen Hang sorgte für die
Entstehung des Brandes, der eine Fläche von ca. 300 qm umfasste. Man
sei glaubhaft bei den verkohlten Pellets von nicht umweltgefährdendem
Abfall ausgegangen, dass zu normalem Erdreich vergeht. Insbesondere
zu Beginn der warmen Jahreszeit sei noch mal vor arglosem Umgang mit
Grillkohle oder Ähnlichem in der Natur gewarnt.




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