Am Mittwoch kontrollierten Beamte der
Bundespolizei Karlsruhe eine 6-köpfige Personengruppe in der
Bahnhofshalle. Alle Personen waren dem polizeilichen Fahndungssystem
unbekannt. Was sich in Zukunft jedoch ändern dürfte. Ein der Gruppe
anhaftender Geruch nach Marihuana veranlasste die Streife zu einer
eingehenderen Befragung und schließlich zur Durchsuchung der Taschen
von zwei 15-Jährigen. Das Ergebnis der Durchsuchung erklärte den
starken Geruch nach Betäubungsmitteln. Neben insgesamt 3,5 Gramm
einer Marihuana-Oregano Mischung, 2,8 Gramm augenscheinlich reinen
Marihuanas, 0,4 Gramm Ritalin sowie 25,3 Gramm einer Mischung aus
Amphetamin, Mehl und Jodsalz, führten sie außerdem ein Einhandmesser
und einen Schlagring mit sich. Das Führen beider Gegenstände ist nach
dem Waffengesetz verboten. Beide gaben an, die Drogen erworben zu
haben. Für den Weiterverkauf wurden diese mit optisch vergleichbaren
Mitteln wie Oregano oder Mehl gestreckt. Da beide Beschuldigten nicht
volljährig waren, wurden die Erziehungsberechtigten verständigt. Sie
holten ihre Sprösslinge im Laufe des Nachmittags auf der Wache der
Bundespolizei ab. Durch die Beamten wurden den Eltern sowie den zwei
Jugendlichen erklärt, dass nun eine Strafanzeige wegen Handels mit
Betäubungsmitteln auf sie zukommt. Kein Kavaliersdelikt sondern ein
Verbrechen, welches laut Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter
einem Jahr nach sich ziehen kann.
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