Am Donnerstag (16. Mai) haben Polizei, Steuerfahndung und der 
Sonderaußendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg 
(SAD) in der Zeit von 19:00 bis 22:30 Uhr die "Politik der kleinen 
Nadelstiche" fortgeführt und mehrere Shisha-Bars im Duisburger Norden
kontrolliert. ...

17.05.2019

Aldenrade/Vierlinden: Behördenübergreifende Kontrollen von Shisha-Bars



Am Donnerstag (16. Mai) haben Polizei, Steuerfahndung und der
Sonderaußendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg
(SAD) in der Zeit von 19:00 bis 22:30 Uhr die "Politik der kleinen
Nadelstiche" fortgeführt und mehrere Shisha-Bars im Duisburger Norden
kontrolliert. Im Rahmen des behördenübergreifenden Einsatzes wurden
die Ordnungshüter um 20:50 Uhr in einer Shisha-Bar auf der
Friedrich-Ebert-Straße in Vierlinden schnell fündig.

Der SAD stellte im Gastraum zwei genutzte Shishas fest, die
verbotswidrig mit Tabak statt der erlaubten Shiazo-Steine befüllt
waren. Die Gäste, welche die Pfeifen rauchten, mussten an Ort und
Stelle ein Verwarngeld bezahlen. Die zwischenzeitlich erschienene
Betreiberin (21) erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen
Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Darüber hinaus stellte
die Polizei 26 Dosen Shisha-Tabak sicher, von denen neun Dosen keine
erkennbare Steuerbanderole aufwiesen. Die Beamten der
Bereitschaftspolizei leiteten hierzu ein Strafverfahren gegen die
21-Jährige wegen Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das
Tabaksteuergesetz ein. Wegen der restlichen, bereits geöffneten
Tabak-Dosen schrieben die Polizisten eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil die Packungsgrößen die vom
Gesetzgeber vorgeschriebene Menge von bis zu 25g überschritten. Den
Tabak wird die junge Gastronomin erfahrungsgemäß nicht wiedersehen.

In einer Shisha-Bar auf der Dr.-Hans-Böckler-Straße in Aldenrade
stellten die Ordnungshüter vergleichbare Verstöße fest. Auch hier
leiteten die Beamten gegen den Betreiber (34) ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und stellten über 32 Dosen
Shisha-Tabak sicher, die im Anschluss an das Verfahren vernichtet
werden.

In der letzten Shisha-Bar auf der Friedrich-Ebert-Straße in


Aldenrade verwarnten Mitarbeiter des SAD Gäste, die eine mit Tabak
befüllte Shisha rauchten. Da der Betreiber (25) nicht das erste Mal
im Innenraum verbotswidrig Tabak ausschenkte, erwartet auch ihn ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Polizisten stellten auch hier
zahlreiche, geöffnete Dosen Tabak sicher und leiteten ein Verfahren
ein. Neben einem verschlossenen Notausgang beanstandeten die
Mitarbeiter des SAD, dass die CO-Warner in dem Objekt unbrauchbar
waren, weil sich in ihnen keine Batterien befanden.

Immer wieder kommt es in Shisha-Bars im Ruhrgebiet zu Einsätzen
von Rettungsdiensten und der Feuerwehr wegen CO-Vergiftungen bei
Gästen. Diese mussten in Einzelfällen sogar aufgrund der zu hohen
Gift-Konzentration im Blutkreislauf zur weiteren Behandlung in eine
Druckkammer verbracht werden. Durch die zur Erhitzung/ Verdampfung
verwendeten langsam schwelenden Kohlen entsteht CO
(Kohlenstoffmonoxid). Hierdurch besteht mitunter, bei mangelnder
Be-/Entlüftung des Objektes für Betreiber, Beschäftigte, Gäste sowie
Nachbarn ein erhöhtes Vergiftungsrisiko. Bei CO handelt es sich um
ein farb-, geruch- und geschmackloses gasförmiges Gift, welches einen
Sauerstoffmangel verursacht und in entsprechender Konzentration im
Blutkreislauf innerhalb kurzer Zeit zum Tode führen kann. Neben
akuten Vergiftungen können auch schwerwiegende neurologische
Spätschäden auftreten.

Unsere Berichterstattung über einen vergleichbaren Fall in
Duisburg mit einem Verletzten ist über den nachfolgenden Link
abrufbar: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/3809407

Die Bekämpfung der Clankriminalität ist einer der
kriminalpolitischen Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen
Landesregierung. Die Kontrollen am Donnerstagabend fanden
behördenübergreifend im Rahmen der Bekämpfung der Clankriminalität
statt. Damit unterstreichen die beteiligten Behörden die
Null-Toleranz-Strategie gegenüber Personen, die zumeist in
bandenähnlichen Strukturen mit ihren Aktivitäten gegen geltendes
Recht verstoßen. (dab)




Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
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Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049

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