Kurz vor Mitternacht musste ein 53-jähriger LKW-Fahrer mit seinem
Sattelzug auf der B10 wenden, weil er ohne Ausnahmegenehmigung von
Salzburg nach Luxemburg unterwegs war und die Wegstrecke abkürzen
wollte. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 75 Euro
einbehalten, da er das Verbot missachtete. Drei weitere kontrollierte
LKW-Fahrer konnten eine Berechtigung vorweisen.
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