Gütersloh/Harsewinkel (CK) - A frühen
Freitagmorgen (24.05.,04.30 Uhr) bemerkte eine Streifenwagenbesatzung
auf der Bundesstraße 513 einen in Richtung Harsewinkel fahrenden
Motorradfahrer, an dessen Fahrzeug das Rücklicht defekt war. Aus
diesem Grund sollte der Mann angehalten und kontrolliert werden.
Dazu wurden dem Kradfahrer durch die Streifenwagenbesatzung
mehrfach deutliche Anhaltezeichen und -signale gegeben. Darauf
reagierte der Mann jedoch nicht. Stattdessen erhöhte er seine
Geschwindigkeit und versuchte über verschiedene Straßen in Richtung
Harsewinkel zu flüchten, um sich einer Kontrolle zu entziehen.
Die Polizeibeamten folgten dem Kradfahrer sowohl über Landstraßen
als auch Feldwege und alarmierten gelichzeitig Verstärkungskräfte.
Als der Kradfahrer auf dem Berliner Ring in Harsewinkel bemerkte,
dass er von Polizeikräften eingekreist war, brach er seine Flucht ab.
Bei der Überprüfung des 51-jährigen Mannes aus Gütersloh stellte
sich heraus, dass dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
war. Der Mann zeigte den Polizeibeamten zwar einen Führerschein - der
gehörte jedoch seinem Bruder.
Ferner gehörte das Kennzeichen nicht zu dem angehaltenen Kraftrad,
sondern war für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden. Da jedoch ein
gültiger TUV-Stempel aufgeklebt war, besteht der Verdacht einer
Urkundenfälschung.
Auch die Herkunft des Motorrades ist unklar. Da diese nicht
geklärt werden und der Beschuldigte vor Ort keinen Eigentumsnachweis
erbringen konnte, wurde es sichergestellt.
Weiterhin wurden das Kennzeichen und der mitgeführte Führerschein
sichergestellt.
Gegen den Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses
Fahren, Straftaten gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das
Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
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