In der Nacht auf Dienstag kontrollierten Beamte 
der Bundespolizei einen 25-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof 
Karlsruhe. Als dieser während der Kontrolle nach gefährlichen 
Gegenständen befragt wurde, gab er an, ein Messer mit sich zu führen.
Die Beamten stellten in der Jackentasche des jung ...

28.05.2019

Cuttermesser zur Selbstverteidigung


In der Nacht auf Dienstag kontrollierten Beamte
der Bundespolizei einen 25-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof
Karlsruhe. Als dieser während der Kontrolle nach gefährlichen
Gegenständen befragt wurde, gab er an, ein Messer mit sich zu führen.
Die Beamten stellten in der Jackentasche des jungen Mannes ein
griffbereites Cuttermesser fest. Eigenen Angaben zufolge führte er
dies zur Selbstverteidigung mit sich. Das Führen eines solchen
Messers ohne berechtigtes Interesse ist verboten und stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar. Es wurde daher auf der Dienststelle
sichergestellt. Der 25-Jährige wird nun wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz beanzeigt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Daniela Barg
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell




Firma: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt: Karlsruhe


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2136429.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de