Am 28. Mai, 01:25 Uhr stoppte eine Funkstreife
der Polizei einen 21-Jährigen, der mit einem nicht versicherten und 
nicht zugelassenen Roller ohne Helm in der Schwalbenstraße unterwegs 
war. Auch der 17-jährige Soziusfahrer trug keinen Helm. Da der Roller
deutlich schneller als die erlaubten 25  ...

28.05.2019

Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.


Am 28. Mai, 01:25 Uhr stoppte eine Funkstreife
der Polizei einen 21-Jährigen, der mit einem nicht versicherten und
nicht zugelassenen Roller ohne Helm in der Schwalbenstraße unterwegs
war. Auch der 17-jährige Soziusfahrer trug keinen Helm. Da der Roller
deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h läuft, ist das Fahren
mit dem Kleinkraftrad führerscheinpflichtig. Der 21-Jährige konnte
weder einen Führerschein noch Versicherungsunterlagen für den Roller
vorzeigen, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wurde.




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Telefon: 06332-976-0
www.polizei.rlp.de/pi.zweibruecken



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