Der Sohn einer älteren, pflegebedürftigen Frau
äußerte gegenüber der Polizei den Verdacht, dass die Pflegekraft
seiner Mutter Sachen aus deren Haus stehlen würde. Aufgrund der
Gesamtumstände ordnete die Staatsanwaltschaft Zweibrücken direkt die
Durchsuchung der Wohnräume und der persönlichen Sachen der
Pflegekraft an. Polizeibeamte der Inspektion in
Waldfischbach-Burgalben konnten hierbei diverse Ge-genstände
auffinden, die zweifelsfrei dem Hausrat der pflegebedürftigen Frau
zugeordnet werden konnten. Alle Sachen waren scheinbar schon so in
Taschen verpackt, dass sie unauffällig aus dem Haus transportiert
werden konnten.
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