Am Montagnachmittag wurde ein 25-jähriger
Fahrzeugführer aus der Verbandsgemeinde Rodalben kontrolliert, der
mit seinem Mercedes-Sprinter auf der B 427 einen nicht zugelassenen
Pkw Audi abschleppte. Da für das Schleppen keine Genehmigung der
Kreisverwaltung vorlag und kein erlaubnisbefreiender Grund, wie
beispielsweise eine Fahrzeugpanne, zu erkennen war, wurde die
Weiterfahrt untersagt. Zum Führen des vorliegenden Gespanns war die
Fahrerlaubnis Klasse C1E erforderlich, der Fahrzeugführer ist aber
lediglich in Besitz der Klasse B. Zudem bestand war das geschleppte
Fahrzeug weder zugelassen noch versichert. Auf den jungen Mann kommen
nun Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes
gegen das Pflichtversicher-ungsgesetz zu.
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