Zoll in Neuss findet Drogen im Postpaket aus Kanada

   144 Gramm Marihuana stellte der Zoll in Neuss in einem Päckchen 
aus Kanada sicher. Das Päckchen kam am 03. Juni 2019 beim Zollamt 
Neuss an. Nachdem der angegebene Empfänger durch die Deutsche Post 
benachrichtigt worden war, erschien  ...

18.06.2019

144 Gramm Marihuana im Postpaket



Zoll in Neuss findet Drogen im Postpaket aus Kanada

144 Gramm Marihuana stellte der Zoll in Neuss in einem Päckchen
aus Kanada sicher. Das Päckchen kam am 03. Juni 2019 beim Zollamt
Neuss an. Nachdem der angegebene Empfänger durch die Deutsche Post
benachrichtigt worden war, erschien am Freitag, den 07. Juni 2019,
ein 34-jähriger Mann kurz vor Schließung zum Pfingstwochenende beim
Zoll, um seine Fracht entgegenzunehmen. Mitgebracht hatte er seinen
Ausweis und eine Zollinhaltserklärung, die Spielzeug zur
Zollabfertigung auswies.

Nachdem der mutmaßliche Empfänger keine konkrete Rechnung
vorweisen konnte und weitere Unstimmigkeiten auftraten, musste die
Sendung geöffnet und beschaut werden. Neben einem Puzzle offenbarte
die Sendung einen weiteren Beutel mit 144 Gramm Marihuana. Die im
Joint-Venture unterstützenden Zöllner der Kontrolleinheit
Verkehrswege des Hauptzollamtes Krefeld ließen sich daraufhin den
Tascheninhalt des Mannes vorlegen. Auch hier kam noch ein halbes
Gramm Amphetamin zum Vorschein.

Bei den Zollämtern werden zunehmend Postsendungen festgestellt,
die verbotene Waren enthalten und aus dem Verkehr gezogen werden
müssen. Meine Kollegen haben ein geübtes Auge, auch schon bei kleinen
Unstimmigkeiten, so der Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld,
Rainer Wanzke.

Gegen den vermeintlichen Empfänger der Sendung leiteten die
Zöllner ein Strafverfahren ein. Der mutmaßlich Beschuldigte muss nun
unter Umständen mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Sollte der
Wirkstoffgehalt der sichergestellten Betäubungsmittel über 7,5 Gramm
Tetrahydrocannabinol (THC) aufweisen, läge ein Verbrechenstatbestand
vor, der mit Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet
werden kann.

Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen


übernommen.

Zusatzinformation

Neben den Bestimmungen über die Einfuhrabgabenerhebung können -
abhängig von der Art der Ware - auch Verbote und Beschränkungen zu
beachten sein. Diese gelten nicht nur bei Einfuhren aus Drittländern,
sondern auch bei Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union.

So werden Postsendungen, die normalerweise direkt an den Empfänger
ausgeliefert werden könnten, zu dem zuständigen Zollamt
weitergeleitet, um weitere Detailfragen zu klären. Häufig fehlen
Angaben oder sind möglicherweise unvollständig oder fehlerhaft.

Um im Vorfeld Verzögerungen bei der Postzustellung auszuschließen,
bietet der Zoll auch die App "Zoll und Post" an. Sie hilft die
Einfuhrabgaben zu berechnen und gibt wichtige Informationen rund um
die Einfuhr im internationalen Postverkehr.

Weitere Informationen hierzu erhält man auch bei der Zentralen
Auskunft Zoll:

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: info.privat@zoll.de
Telefax: 0351 44834-590




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-850288
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell




Firma: Hauptzollamt Krefeld

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-KR
Stadt: Krefeld


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