Im Schlepptau hatte die Zollstreife auf der A6 bei ihrer 
stichprobenartigen Kontrolle einen Personenkraftwagen mit 
französischer Zulassung, den sie in den frühen Abendstunden des 24. 
Juni für weitere Maßnahmen auf den Autohof Bad Rappenau eskortierte.

   Obwohl Fahrer und Beifahrer bei  ...

27.06.2019

Haschisch in den Taschen/ Zoll findet Drogen bei Autobahnkontrolle



Im Schlepptau hatte die Zollstreife auf der A6 bei ihrer
stichprobenartigen Kontrolle einen Personenkraftwagen mit
französischer Zulassung, den sie in den frühen Abendstunden des 24.
Juni für weitere Maßnahmen auf den Autohof Bad Rappenau eskortierte.

Obwohl Fahrer und Beifahrer bei einer ersten Befragung angaben,
keine anmeldepflichtigen Waren mit sich zu führen, entschlossen sich
die Zöllner zu einer Kontrolle des Fahrzeuginnenraums. In einer
Umhängetasche auf der Rückbank des Fahrzeugs wurden 32 Gramm
Haschisch in einer Folienverpackung aufgefunden. Der 28-Jährige
Beifahrer räumte in der Folge der Befragung ein, dass er diese zum
eigenen Konsum mit sich führe. Die Aufforderung, den Inhalt seiner
Hosentaschen zu zeigen, förderte ein zweites Tütchen mit weiteren 3,7
Gramm der verbotenen Substanz zu Tage.

Gegen den rumänischen Beifahrer leiteten die Zöllner daher noch
vor Ort ein Strafverfahren ein und stellten die Gesamtmenge der
Drogen sicher.

Zusatzinformationen:

Im Europa der offenen Grenzen hat sich das Gesicht des Zolls
gewandelt. Der Zoll hat tagtäglich ein wachsames Auge auf die
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Er bietet Schutz vor Folgen
krimineller Handlungen. Dabei ist er bestrebt, kriminelle
Organisationen aufzudecken und unschädlich zu machen. Ziel der Arbeit
ist es stets, die Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren und illegal
erlangte Vermögenswerte sicherzustellen. Dies gelingt über eine enge
internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden und den Einsatz
moderner Technik. Zum Schutz vor illegalem Handel und Konsum
unterliegen Stoffe wie Haschisch, die gemeinhin als Drogen bezeichnet
werden, als Betäubungsmittel generellen Verkehrsverboten bzw. ist der
Verkehr mit anderen Betäubungsmitteln, die z.B. zu medizinischen


Zwecken Verwendung finden, streng überwacht. Dies betrifft sowohl den
Betäubungsmittelverkehr im Inland, als auch die Einfuhr, Durchfuhr
und Ausfuhr vom Betäubungsmitteln.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
www.zoll.de

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