Erneuter Fahndungserfolg für die Gemeinsame Operative Dienstgruppe (GOD) Bodensee
Am vergangenen Sonntag (14.
Juli 2019) um 14:45 Uhr überprüfte ein Team der Gemeinsamen
Operativen Dienstgruppe (GOD) Bodensee, bestehend aus einem deutschen
Bundespolizisten und einem Schweizer Grenzwächter der Eidgenössischen
Zollverwaltung, einen Reisenden am Grenzübergang Konstanz-Autobahn.
Im Rahmen der Überprüfung des deutschen Staatsangehörigen im
Fahndungssystem in Deutschland wurde festgestellt, dass die
Staatsanwaltschaft Köln den Mann mit Haftbefehl suchte. Der Gesuchte
war 2017 rechtskräftig wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je
40 Euro verurteilt worden. Der Mann hat die Strafe aber nicht
bezahlt, so dass die Staatsanwaltschaft schließlich den
Vollstreckungshaftbefehl erließ. Auch gestern zahlte der
Festgenommene die geforderte Geldstrafe nicht, so dass er nun eine
97-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abzuleisten hat.
Und auch die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den 37-Jährigen.
Das Amtsgericht Altötting hatte den Mann 2017 wegen Sachbeschädigung
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das
Urteil wurde 2019 rechtskräftig, der Mann war dann allerdings
unbekannten Aufenthalts.
Der Festgenommene wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
80 Tage aus einem eingezogenen Urteil des Amtsgerichtes Brühl
werden dem Mann angerechnet.
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