Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das
Amtsgericht Duisburg heute Haftbefehl wegen Mordes gegen den
Beschuldigten erlassen. Er ist dringend tatverdächtig, das Opfer
heimtückisch und aus Mordlust vor den einfahrenden Zug geschubst zu
haben. Täter und Opfer kannten sich vor der Tat nicht; es gab auch
keinen Streit zwischen den beiden.
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