Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein 
47jähriger Müdener mit seinem KKR in Müden angehalten. Bei der 
Befragung fiel den Beamten sofort deutlicher Atemalkoholgeruch auf. 
Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab eine 
Atemalkoholkonzentration von 3 Promille. Einen Führerschein ko ...

28.07.2019

Trunkenheitsfahrt mit Roller


Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde ein
47jähriger Müdener mit seinem KKR in Müden angehalten. Bei der
Befragung fiel den Beamten sofort deutlicher Atemalkoholgeruch auf.
Der vor Ort durchgeführte Atemalkoholtest ergab eine
Atemalkoholkonzentration von 3 Promille. Einen Führerschein konnte
der 47jährige nicht vorweisen. Er gab an, dass er aufgrund seines
Alters keine Prüfbescheinigung für das Kraftfahrzeug benötige. Durch
die Beamten des PK Meinersen wurde ihm dann mitgeteilt, dass diese
Regelung für sein Alter nicht zutreffend sei und das er kein Mofa bis
25 km/h sondern ein führerscheinpflichtiges KKR bis 45 führen würde.
Der 47 jährige wurde dann zur Blutentnahme in das Klinikum verbracht.
Die Einleitung der Strafverfahren wurden ihm bekannt gegeben.




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