Ort: Bremen-Obervieland, Hinterm Sielhof
Zeit: 22.07.19 bis 25.07.2019
Einsatzkräfte der Polizei Bremen durchsuchten Ende vergangener
Woche die Wohnung eines 38 Jahre alten Tatverdächtigen. Der Mann
steht im Verdacht hochwertiges Werkzeug von einer Baustelle in
Obervieland gestohlen zu haben. Überführt wurde der Bremer durch eine
vom Eigentümer aufgestellte Überwachungskamera.
Am Dienstag stellte der 54 Jahre alte Eigentümer eines Rohbaus in
der Straße Hinterm Sielhof bereits das Fehlen einiger Baugeräte fest.
Daraufhin stellte er kurzerhand eine Ãœberwachungskamera auf, die
nicht lange auf ihren Einsatz warten musste. In der Nacht von
Mittwoch auf Donnerstag kam der Tatverdächtige zurück und entwendete
abermals mehrere Werkzeuge. Der 54-Jährige zeigten den Polizisten die
Videoaufnahmen, die den 38 Jahre alten polizeibekannten Mann sofort
erkannten. Die Staatsanwaltschaft Bremen erwirkte beim Amtsgericht
einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Bremers. Die Beamten
fanden dabei eine Lautsprecherbox, die in der Nacht zu Dienstag aus
dem Rohbau entwendet wurde. Der 38-Jährige räumt zwar ein, in beiden
Nächten auf der Baustelle gewesen zu sein und die Lautsprecherbox
gestohlen zu haben, dass Werkzeug habe er jedoch nicht entwendet.
Die Ermittlungen zu den noch fehlenden gestohlenen Gegenständen
dauern an. Für die weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann
vorübergehend mit zu einer Wache genommen.
Die Polizei warnt vor dem Ankauf von Ware unbekannter Herkunft
oder sog. Schnäppchen, insbesondere auf Verkaufsportalen im Internet.
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /2177176.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de