Am Sonntag, den 04.08.2019 kommt es gegen 
11:45 Uhr in Wallertheim zu einem Einsatz der Polizei, bei dem weite 
Teile des Ortsbereiches abgesperrt werden müssen. Hintergrund ist ein
verdächtiger Gegenstand, der durch Passanten der Polizei gemeldet 
wird. Der Gegenstand, ähnlich einem Sprengsatz ...

04.08.2019

Einsatz der Polizei aufgrund Bombenattrappe


Am Sonntag, den 04.08.2019 kommt es gegen
11:45 Uhr in Wallertheim zu einem Einsatz der Polizei, bei dem weite
Teile des Ortsbereiches abgesperrt werden müssen. Hintergrund ist ein
verdächtiger Gegenstand, der durch Passanten der Polizei gemeldet
wird. Der Gegenstand, ähnlich einem Sprengsatz, wurde offen sichtbar
auf dem Beifahrersitz eines PKW abgelegt, durch Passanten dort
entdeckt und schließlich der Polizei gemeldet. Aufgrund der
potentiellen Gefahr für die Anwohner wird ein festgelegter
Gefahrenbereich geräumt. Die Anwohner angrenzender Gebäude werden
evakuiert und begeben sich zu einer Sammelstelle auf dem Marktplatz
der Ortschaft. Der 60-jährige Verantwortliche und Besitzer des oben
beschriebenen Fahrzeuges kann beim Verlassen einer in unmittelbarer
Nähe liegenden Wohnung widerstandslos durch eingesetzte Polizeibeamte
unter großen Sicherheitsvorkehrungen in Gewahrsam genommen werden.
Bei einer anschließenden Überprüfung des Gegenstandes durch
Spezialisten des Landeskriminalamtes kann glücklicherweise
festgestellt werden, dass es sich bei diesem um eine täuschend echt
aussehende Bombenattrappe handelt, so dass die Absperrmaßnahmen nach
kurzer Zeit wieder aufgehoben werden können. Es bestand daher zu
keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Gefahr für die Anwohner der
Ortschaft. Die verantwortliche Person wird im Anschluss an die
polizeilichen Maßnahmen und nach entsprechender Ansprache durch die
eingesetzten Kollegen vor Ort wieder entlassen. Der 60-jährige Mann
muss nun mit der Ãœbernahme der Kosten des Polizeieinsatzes und mit
einer Strafanzeige rechnen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang
ausdrücklich darauf hin, dass der Besitz von Bombenattrappen oder
vergleichbaren Gegenständen unter Umständen zu den beschriebenen
Maßnahmen und den entsprechenden Konsequenzen, insbesondere der


Kostenübernahme für den Verantwortlichen führen kann.




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Polizeipräsidium Mainz
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