Ein Polizist hat in seiner Freizeit am Donnerstag
(8. August) gegen 17:30 Uhr auf der Ruhrorter Straße einen 
verdächtigen Mann bemerkt. Seine Kleidung und sein Erscheinungsbild 
ähnelte dem Tatverdächtigen, der am Montag (5. August) eine 
Bombenattrappe im Forum Duisburg deponiert haben soll.
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09.08.2019

Kaßlerfeld:Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft - Verdächtiger Gegenstand im Einkaufszentrum sorgt für Räumung - 2. Folgemeldung - Zweiter Tatverdächtiger in Untersuchungshaft


Ein Polizist hat in seiner Freizeit am Donnerstag
(8. August) gegen 17:30 Uhr auf der Ruhrorter Straße einen
verdächtigen Mann bemerkt. Seine Kleidung und sein Erscheinungsbild
ähnelte dem Tatverdächtigen, der am Montag (5. August) eine
Bombenattrappe im Forum Duisburg deponiert haben soll.

Nachdem Verstärkung eingetroffen war, sprachen die Polizisten den
Verdächtigen an, der zu dem Zeitpunkt in einem Hauseingang saß. Weil
er auf die Anweisungen der Beamten nicht reagierte, brachten sie den
55-Jährigen zu Boden und nahmen ihn vorläufig fest. Als die
Einsatzkräfte ihm den Grund ihres Einschreitens erläuterten, räumte
er ein, dass er derjenige sei, der die Bombenattrappe unter einer
Bank im Duisburger Forum platziert habe. Die Beamten brachten ihn mit
zur Wache. In seiner Vernehmung wiederholte er seine Angaben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde er am heutigen
Freitag (8. August, 14 Uhr) einem Haftrichter vorgeführt, der ihm den
Haftbefehl verkündete und in Vollzug setzte. Gegen den 55-Jährigen
wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von
Straftaten und Vortäuschen einer Straftat ermittelt.

Ob eine Verbindung zu dem in den Niederlanden festgenommenen
31-jährigen Mann besteht, ist Bestandteil der laufenden Ermittlungen.
Der zuständige Richter des AG Duisburg erließ gegen diesen bereits am
Dienstag (6. August) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen
EU-Haftbefehl wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte,
versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das
Waffengesetz. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wird auf dieser
Grundlage weiterhin die Auslieferung des Beschuldigten aus den
Niederlanden betreiben. (dab)

Die bisherige Berichterstattung zu dem Sachverhalt ist über die


nachfolgenden Links abrufbar:
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