Immer mehr Städte tragen gern einen Namenszusatz.
In unserem Bundesland wird künftig auch Neubrandenburg dazugehören. 
Innenminister Lorenz Caffier hat dem Oberbürgermeister der Stadt 
Neubrandenburg Silvio Witt die dazu erforderliche Genehmigung 
zugesandt, mit der Neubrandenburg den Namenszus ...

12.08.2019

Vier-Tore-Stadt jetzt offizieller Namenszusatz für Neubrandenburg/Innenminister Caffier: Zusätzlicher Name ist Aushängeschild und stärkt Identifikation der Bürger


Immer mehr Städte tragen gern einen Namenszusatz.
In unserem Bundesland wird künftig auch Neubrandenburg dazugehören.
Innenminister Lorenz Caffier hat dem Oberbürgermeister der Stadt
Neubrandenburg Silvio Witt die dazu erforderliche Genehmigung
zugesandt, mit der Neubrandenburg den Namenszusatz "Vier-Tore-Stadt"
führen darf. "Damit kann die Stadt ihre Einzigartigkeit
unterstreichen. Das stiftet Identität und stärkt auch das kommunale
Selbstbewusstsein", so Caffier.

Die Stadt Neubrandenburg besitzt das besterhaltene Bauwerk einer
vollständigen mittelalterlichen Stadtbefestigung in Norddeutschland.
Die vorhandene Befestigungsanlage mit ihrer 2.300 m langen
kreisförmigen Stadtmauer, der Wallanlage, den Wehrtürmen und den
Wiekhäusern prägt das Erscheinungsbild der Stadt wesentlich. Ein
charakteristisches Element und Wahrzeichen der Stadt sind die vier
Stadttore, das Friedländer Tor, das Stargarder Tor, das Neue Tor und
das Treptower Tor. Sie sind regional und überregional bekannt. Die
vier Tore bilden ein Alleinstellungsmerkmal für Neubrandenburg und
strahlen die historische Bedeutung überregional aus.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gem. § 8 Absatz 4 Satz
1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde
kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine
kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung stellt ein eigenständiges
Element neben dem Gemeindenamen dar und trifft eine Aussage über den
Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in
aktueller oder historischer Hinsicht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt
es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres
Status, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder
historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt
bekommen haben.



So darf sich Gnoien "Warbelstadt" nennen (2017), Rostock erhielt
den Namenszusatz "Universitätsstadt" (2016), Ueckermünde "Seebad"
(2013), Neustrelitz ist seit 2013 "Residenzstadt", die Stadt Neukalen
"Peenestadt" (2012), die Stadt Malchow darf sich "Inselstadt" nennen
(2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 "Bernsteinstadt",
die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz "Schliemanngemeinde"
(2009) und Woldegk ist seit 2008 die "Windmühlenstadt". Die Gemeinde
Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als "Ostseebad" bekannt. Güstrow
ist seit 2006 die "Barlachstadt" und Teterow seit 2017
"Bergringstadt".




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Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Claudia Zepplin
Telefon: 0385/5882016
E-Mail: claudia.zepplin@im.mv-regierung.de
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