Am Donnerstagnachmittag 
führten Beamte der Polizei Bad Kreuznach mehrere Verkehrskontrollen 
im Dienstgebiet durch. Erschreckend hoch war hierbei die Anzahl an 
Fahrern, die ohne Fahrerlaubnis oder/und unter dem Einfluss von 
Betäubungsmitteln ihr Fahrzeug geführt hatten.

   Der erste Vorfall  ...

22.08.2019

Berauschte Fahrer und zu wenig Führerscheine


Am Donnerstagnachmittag
führten Beamte der Polizei Bad Kreuznach mehrere Verkehrskontrollen
im Dienstgebiet durch. Erschreckend hoch war hierbei die Anzahl an
Fahrern, die ohne Fahrerlaubnis oder/und unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln ihr Fahrzeug geführt hatten.

Der erste Vorfall dieser Art ereignete sich gegen 15:15 Uhr in der
Bad Kreuznacher Mühlenstraße, als die Beamten mit einem 18-jährigen
Pkw-Fahrer aus der VG Birkenfeld eine allgemeine Verkehrskontrolle
durchführten. Ein Test ergab, dass der junge Mann unter dem Einfluss
von THC stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, die Fahrt war für
ihn beendet.

Gegen 17:30 Uhr kontrollierte eine andere Streife am Europaplatz
einen 39-jährigen Pkw-Fahrer, welcher direkt äußerte, dass er schon
lange nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis wäre. Bei ihm
reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf THC und Amphetamin. Auch
dem 39-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, ein Strafverfahren
wurde eingeleitet.

Dritter im Bunde war ein 27-jähriger Pkw-Fahrer, welcher gegen
18:15 Uhr im Weyroth gestoppt worden war. Bei ihm bestand schnell der
Verdacht, dass er unter Betäubungsmitteleinfluss gefahren sein
könnte. Auch hier wurde mittels Schnelltest THC im Urin nachgewiesen
und im Anschluss eine Blutprobe entnommen.

Schließlich staunten die Beamten nicht schlecht, als sie gegen
19:00 Uhr eine Verkehrskontrolle mit einem 24-jährigen Kreuznacher in
der Ringstraße durchführten. Der Mann war den Beamten wenige Sekunden
zuvor mit seinem Pkw im Gegenverkehr begegnet. Nachdem die Beamten
den Streifenwagen zwecks Kontrolle gewendet hatten, konnten sie
beobachten, wie der 24-Jährige anhielt und die Plätze mit seinem
Beifahrer tauschte. Als Grund hierfür stellte sich heraus, dass der
24-Jährige lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis eines sogenannten


"Drittstaates" war. Auch hier musste ein Strafverfahren wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden, da sich der 24-Jährige schon
deutlich länger als die erlaubten sechs Monate in der BRD aufhielt.




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Telefon: 0671 8811-0
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