Obermarxloh/Altstadt: Autofahrer unter Einfluss von Kokain ertappt
Am Donnerstag (29. August) hatten Polizisten um
2:20 Uhr einen Autofahrer (27) kontrolliert, der mit seinem grünen
Opel Corsa die Rückertstraße entlang gefahren war. Die Frage der
Beamten, ob er Alkohol oder Drogen konsumiert hatte, bejahte der
Duisburger. Zwar war der Alkoholwert unterhalb der Grenze der
Strafbarkeit, aber ein Drogentest ergab, dass der 27-Jährige Kokain
konsumiert hatte. Die Beamten nahmen ihn daraufhin mit zur Wache, wo
ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Die Polizisten untersagten ihm
die Weiterfahrt. Seinen Führerschein konnte er im Anschluss zunächst
mitnehmen.
Nur wenige Minuten später ging einer Streifenwagenbesatzung um
2:30 Uhr im Bereich der Vulkan- und Charlottenstraße der Fahrer (27)
eines roten Opel Astra ins Netz. Weil die Pupillen des Mannes aus
Solingen pulsierten, führten die Polizisten einen Drogentest durch.
Dieser bestätigte ihren Verdacht und reagierte positiv auf Marihuana
und Kokain. Auch er musste zur Blutprobenentnahme mit zur Wache. Auch
er konnte im Anschluss mit seinem Führerschein wieder gehen. Beiden
drohen jedoch weitreichende Konsequenzen:
Allgemein gilt, dass bei einer nachgewiesenen Drogenfahrt jeden
Betroffenen schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges
Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500
Euro erwarten. Im Wiederholungsfall steigen die Bußgelder auf 1.000
und 1.500 Euro, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister
erhöhen sich auf drei Punkte. Bei jedem festgestellten Verstoß erhält
immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von
den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann
über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von
Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Bei
dem Konsum harter Drogen und dazu zählt auch Kokain, führt in der
Regel bereits der einmalige Konsum zum dauerhaften
Führerscheinentzug. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht
zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr
sicher zu trennen. (dab)
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