Ãœberraschung auf der Fahrerkarte 
LKW-Fahrer und Spediteur erwarten hohe Bußgelder

   Kirchheim - Am 27.08.2019 fiel einer Polizeistreife des Regionalen
Verkehrsdienstes Hersfeld-Rotenburg ein litauischer Sattelzug ins 
Auge, dessen Plane einige Beulen aufwies. Aufgrund der offensichtlich
mangel ...

29.08.2019

Ãœberraschung auf der Fahrerkarte
LKW-Fahrer und Spediteur erwarten hohe Bußgelder


Ãœberraschung auf der Fahrerkarte
LKW-Fahrer und Spediteur erwarten hohe Bußgelder

Kirchheim - Am 27.08.2019 fiel einer Polizeistreife des Regionalen
Verkehrsdienstes Hersfeld-Rotenburg ein litauischer Sattelzug ins
Auge, dessen Plane einige Beulen aufwies. Aufgrund der offensichtlich
mangelhaften Ladungssicherung wurde der LKW angehalten und
kontrolliert. Als der weißrussische Fahrer die Plane öffnete,
bestätigte sich der Verdacht der Polizisten, denn die auf Paletten
stehenden Kartons waren auf der Ladefläche verrutscht. Mittels der
vorhandenen, aber bei Fahrtantritt leider nicht angebrachten
Spanngurte, konnte der Kraftfahrer diesen Mangel zügig beheben.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden die Fahrzeug- und
Frachtpapiere überprüft, sowie die digitalen Daten der Fahrerkarte
ausgelesen. Im Gegensatz zu den Dokumenten war das Ergebnis der
Fahrerkarte nur wenig zufriedenstellend: Hier offenbarte sich, dass
der LKW-Fahrer zahlreiche Verstöße gg. die Vorschriften zur
Einhaltung der vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, sowie der
täglichen Pausen, begangen hatte. Eine Fahrtdauer von 16 Stunden und
mehr, ohne die notwendigen Lenkzeitunterbrechungen, war keine
Seltenheit.

Selbst die Beamten staunten nicht schlecht, als der
Polizeicomputer mit der Berechnung des Bußgeldes fertig war: Dem bis
zuletzt uneinsichtigen 28-jährigen LKW-Fahrer werden Verstöße in
einer Größenordnung von über 32.000 Euro vorgeworfen. Für die
Transportfirma dürfte die Strafe noch um einiges höher ausfallen. Die
ursprünglich festgestellte mangelhafte Ladungssicherung fällt hierbei
nicht mehr zusätzlich ins Gewicht. Nachdem der Fahrer die notwendige
Ruhezeit eingelegt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Die
Polizei leitet dieses Verfahren an das Bundesamt für Güterverkehr


weiter, welches die Forderungen einziehen wird.

Gefertigt: Regionaler Verkehrsdienst Bad Hersfeld

Patrick Bug Polizeipräsidium Osthessen Pressesprecher




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