Rheda-Wiedenbrück (VT) In den Abendstunden des
Donnerstag, 05.09.2019, führte der Verkehrsdienst der Polizei
Gütersloh auf der Bielefelder Straße (B 61) in Rheda-Wiedenbrück
Schwerverkehrskontrollen durch. Leider zeigte sich dabei erneut, dass
es immer wieder zu eklatanten Verstößen kommt.
Ein 48jähriger Sattelzug-Fahrer, einer deutschen Spedition aus dem
Regierungsbezirk Münster, wurde mit nicht unerheblichen Verstößen
gegen die Sozialvorschriften sowie das Arbeitszeitgesetz erwischt.
Weiterhin wurde bei der Fahrzeugkombination, mit der Schüttgut
transportiert wurde, eine nicht unerhebliche Ãœberladung festgestellt.
Dem Fahrer wurde für eine Ruhezeit von 11 Stunden die Weiterfahrt
untersagt. Gegen die Fahrer und auch einen Speditionsverkehrsleiter
wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den Fahrer erwartet
für die fahrpersonalrechtlichen Verstöße ein Bußgeld in Höhe von
1035,-EUR. Für die Überladung gibt es 1 Punkt in Flensburg. Der
Verkehrsleiter wird das doppelte Bußgeld bezahlen müssen. Nach dem
Risikoeinstufungsverfahren von Unternehmen, nach der Verordnung (EG)
Nr. 1071/2009, werden diese Verstöße als schwerer Verstoß gewertet.
Die Lkw-Kontrollen werden im Kreis Gütersloh konsequent und
regelmäßig fortgesetzt. Ein Nichteinhalten von Vorschriften kann zu
schwersten Unfallfolgen führen!
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