Auch Fahrradfahrer, die sich betrunken im 
Straßenverkehr bewegen, drohen Strafverfahren. Wie einem Dülmener 
(48), der einer Streifenwagenbesatzung am frühen Sonntagmorgen (8. 
September) gegen 2 Uhr an der Münsterstraße in Dülmen aufgefallen 
war, weil er mit seinem Rad in Schlangenlinien f ...

09.09.2019

Dülmen, Münsterstraße/ In Schlangenlinien unterwegs


Auch Fahrradfahrer, die sich betrunken im
Straßenverkehr bewegen, drohen Strafverfahren. Wie einem Dülmener
(48), der einer Streifenwagenbesatzung am frühen Sonntagmorgen (8.
September) gegen 2 Uhr an der Münsterstraße in Dülmen aufgefallen
war, weil er mit seinem Rad in Schlangenlinien fuhr. Beim Absteigen
konnte sich der Mann nur mühsam auf den Beinen halten. Ein
Atemalkoholtest ergab einen Wert über 1,6 Promille. Das führt
grundsätzlich zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
(MPU), einer Geld- oder Freiheitsstrafe, einer Eintragung ins
Fahreignungsregister sowie gegebenenfalls zum Führerscheinentzug. Auf
der Wache entnahm eine Ärztin dem Mann eine Blutprobe.




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