Am 18. September 2019 kontrollierten in den frühen
Morgenstunden 27 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle 
Schwarzarbeit Krefeld und Mönchengladbach im Rahmen einer 
bundesweiten Schwerpunktprüfung das Speditions-, Transport- und 
Logistikgewerbe. Dabei wurden sie mit 4 Einsätzkräften ...

20.09.2019

Krefelder Zoll prüft Transportgewerbe
Bundesweite Schwerpunktprüfung im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe


Am 18. September 2019 kontrollierten in den frühen
Morgenstunden 27 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit Krefeld und Mönchengladbach im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktprüfung das Speditions-, Transport- und
Logistikgewerbe. Dabei wurden sie mit 4 Einsätzkräften der
Mönchengladbacher Verkehrspolizei und 2 Einsatzkräften der
Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt. "Ziel der Prüfung war es,
unangemessene Arbeitsbedingungen sowie Verstöße gegen
Sozialvorschriften im Straßenverkehr aufzudecken", so Diana Hommes,
Pressesprecherin des Hauptzollamtes Krefeld. Insbesondere die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 9,19 Euro pro
Stunde, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten,
der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale
Ausländerbeschäftigung wurden überprüft. Neben den Befragungen der
angetroffenen 82 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden
auch die Geschäftsunterlagen von 11 Unternehmen sowie
Fahrtenschreiber bzgl. der Arbeits-, Ruhe- und Lenkzeiten, als auch
die Ladungssicherung überprüft. Bei 12 Unternehmen stehen die
Geschäftsunterlagenprüfungen noch aus. Bereits in 9 Fällen konnte der
Verdacht des Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
festgestellt werden. Weitere Ermittlungen dauern noch an. Im Zuge der
Maßnahme stellten die Bezirksregierung Düsseldorf und die
Mönchengladbacher Verkehrspolizei fest, dass bei nahezu allen
kontrollierten Kraftfahrern der Fahrtenschreiber nicht bzw. nicht
ordnungsgemäß bedient wurde, so dass die Arbeitszeiten nicht korrekt
erfasst, manuelle Nachträge nicht vorgenommen oder die Fahrerkarte
für die An- und Abfahrten zur Betriebsstätte nicht in den
Fahrtenschreiber eingegeben wurde. Zudem stellte die Polizei in
zahlreichen Fällen technische Mängel und unzureichende


Ladungssicherung fest. In diesen Fällen haben die Betroffenen mit der
Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zu rechnen.
Zusatzinformationen: Schwerpunktprüfungen sind Präventivmaßnahmen,
die zu einer Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem
erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen sollen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecherin
Diana Hommes
Telefon: 02151/850 10600
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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