Worms-Neuhausen - E-Bike-Fahrerin bei Unfall schwer verletzt
Am gestrigen Mittwoch, 25.09.2019, befährt gegen
17:30 Uhr eine 64-jährige E-Bike-Fahrerin die Gaustraße aus Richtung
Bebelstraße kommend. Sie wird von einem PKW überholt, der zu wenig
Seitenabstand hält und die Frau leicht touchiert. Die 64-Jährige
kommt zu Sturz und wird dabei schwer verletzt. Auf den PKW-Fahrer
kommt nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung zu.
Laut Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. müssen "Kraftfahrer,
die einen Radfahrer überholen, mindestens einen Abstand von 1,5 m bis
2 m einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand
aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Ãœberholen
unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben."
Die Polizei Worms möchte an dieser Stelle auf § 5 Abs. 4 der
Straßenverkehrsordnung hinweisen: "Wer zum Überholen ausscheren will,
muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden
Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Ãœberholen muss ein ausreichender
Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu
Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muss
sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei
den Ãœberholten nicht behindern."
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