Kreis Gütersloh (FK) - Eine wichtige Voraussetzung, um sich im
Straßenverkehr sicher zu bewegen, ist die Beherrschung der
Verkehrsregeln. Im Kreis Gütersloh verunglückte Fahrradfahrer
stellten 2018 einen Anteil von mehr als 30 % an der Gesamtzahl der
bei Verkehrsunfällen verletzten dar. Ziel der Aktion Radschlag,
welche die Fahrrad- und Pedelecfahrer in den Fokus stellt, ist unter
anderem die Bekämpfung der Verkehrsunfälle mit Fahrradfahrern. Immer
wieder stellen wir in Gesprächen mit Verkehrsteilnehmern fest, dass
gerade die Verkehrsregeln für Fahrradfahrer längst nicht allen klar
sind. In einer kleinen Serie frischen wir diese Regeln anschaulich
auf. Unser Thema heute: Fahrradfahrer - müssen sie nebeneinander oder
hintereinander fahren? Grundsätzlich lässt die Straßenverkehrsordnung
wenig Spielraum. Fahrradfahrer müssen hintereinander fahren.
Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn andere Verkehrsteilnehmer
dadurch nicht behindert werden oder auf einer Fahrradstraße. Diese
Regel gilt ebenso für geschlossene Verbände. Eine Ausnahme bilden
beispielweise größere Gruppen, welche zeitgleich starten wollen. Um
eine zeitraubende Abfahrt zu verkürzen, ist in diesen Fällen eine
Ausnahme gestattet. Behindert wird der Verkehr bereits durch das
Erschweren des Ãœberholens, Begegnens und Ausweichsens.
Beim verbotswidrigen Nebeneinanderfahren begehen alle
Fahrradfahrer, außer dem ganz rechts Fahrenden eine
Ordnungswidrigkeit. Kommen Sie gut an.
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