Durchsuchung einer Wohnung in Mönchengladbach im Zusammenhang mit dem Anschlag in Halle vom 09. Oktober 2019
Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und des Landeskriminalamtes
Nordrhein-Westfalen
Aufgrund von Erkenntnissen aus dem bei dem Generalbundesanwalt
geführten Verfahren bezüglich des Terroranschlags vom 09.10.2019 in
Halle wurde heute (16. Oktober) die Wohnung zweier in Mönchengladbach
wohnhafter Beschuldigter durchsucht.
Ermittler des Landeskriminalamtes NRW vollstreckten den durch die
Staatsanwaltschaft Mönchengladbach bei dem Amtsgericht
Mönchengladbach beantragten Durchsuchungsbeschluss.
Es besteht der Verdacht der Volksverhetzung gegen zwei 26 und 28
jährige Männer aus Mönchengladbach. Diese stehen im Verdacht, von dem
Attentäter herrührende Unterlagen im Internet verbreitet zu haben.
Bei der Durchsuchung wurden zahlreiche elektronische Geräte und
Speichermedien sichergestellt. Die Auswertung derselben sowie die
weiteren Ermittlungen dauern an.
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