Sankt Leon-Rot: Amtsgericht Heidelberg erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen einen 23-Jährigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge
Gemeinsame
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des
Polizeipräsidiums Mannheim
Der Beschuldigte war am frühen Donnerstagnachmittag als Fahrer
eines Pkws auf der BAB 6 bei St. Leon-Rot in Richtung Heilbronn
unterwegs, als sein Auto einer Streife des Verkehrskommissariats
Walldorf auffiel.
Im Zuge der nun folgenden Verkehrskontrolle nahmen die Beamten
massiven Marihuanageruch aus dem Innenraum des Fahrzeugs wahr. Hinter
einer doppelten Rückwand fanden die Fahnder der Autobahnpolizei
Walldorf insgesamt drei vakuumierte Pakete sowie mehrere kleinere
Plastikbeutel mit Rauschgift, welche sie umgehend beschlagnahmten.
Die Wiegung ergab über 3.000 Gramm Marihuana und über 200 Gramm
Kokain.
Die weiteren Ermittlungen übernahm das Rauschgiftdezernat der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg. In der Wohnung des Mannes in
Frankfurt wurden weitere Drogen aufgefunden. Dort beschlagnahmte die
Polizei über 100 Gramm Marihuana und über 70 Gramm Haschisch.
Am Freitagvormittag wurde der Verdächtige der Ermittlungsrichterin
beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ. Im Anschluss wurde
der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Firma: Polizeipr
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA Stadt: Sankt Leon-Rot, Rhein-Neckar-Kreis:
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /2229981.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de