Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes 
Rheinland-Pfalz sowie die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten
Kreuzes haben am vergangenen Freitag (18.10.2019) jeweils ein 
Positionspapier zur Schaffung von Rechtsicherheit für 
Notfallsanitäter (NotSan) publiziert.

   "Wir sp ...

21.10.2019

Rechtsunsicherheit für Notfallsanitäter beseitigen - RKiSH unterstützt Bundesratsinitiative aus Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein


Das Ministerium des Innern und für Sport des Landes
Rheinland-Pfalz sowie die Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten
Kreuzes haben am vergangenen Freitag (18.10.2019) jeweils ein
Positionspapier zur Schaffung von Rechtsicherheit für
Notfallsanitäter (NotSan) publiziert.

"Wir sprechen uns als größter kommunaler Rettungsdienst
Deutschlands deutlich als Unterstützer für die Bundesratsinitiative
aus Bayern und Rheinland-Pfalz und die Inhalte der beiden
vorgenannten Positionspapiere aus.", betonte RKiSH-Geschäftsführer
Michael Reis.

Mit der Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter*in wurde für
die präklinische rettungsmedizinische Versorgung von Patienten im
Jahr 2014 ein Rahmen geschaffen, der den entsprechend qualifizierten
Mitarbeitern der Rettungsdienste (NotSan) einen deutlich erweiterten
Handlungsspielraum bei der Durchführung von definierten invasiven
Maßnahmen und der Gabe von ausgesuchten Notfallmedikamenten gemäß
definierter Standards in Ausbildung, Anwendungssicherheit und
Zertifizierung im Gegensatz zur damaligen Berufsbezeichnung
Rettungsassistent eingeräumt hat.

Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) beschreibt in § 4 Abs. 2 Nr.
1 Buchst. c) die per Ausbildungsziel erweiterten Kompetenzen für
NotSan.

Dennoch besteht immer noch eine rechtliche Unsicherheit für
Notfallsanitäter*innen, da sich die nichtärztliche Anwendung und
Verabreichung der invasiven Maßnahmen bzw. Notfallmedikamente
rechtlich zwischen dem ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern
vorgesehenen Heilkundevorbehalt und dem Straftatbestand der
Körperverletzung durch Unterlassen bewegt.

Bayern und Rheinland-Pfalz haben hierzu eine Initiative gestartet,
mit einer bundesgesetzlichen Gesetzesänderung diesen Konflikt
aufzulösen. Die Initiative hat den Bundesrat gerade mit der


erforderlichen Mehrheit passiert (BR-Drs. 428-19 vom 11.10.2019).

Es geht mit unserer Unterstützung der Bundesratsinitiative und der
o.a. Positionspapiere nicht um die Ablösung der Standes von Arzt oder
Heilpraktiker, sondern die Aufhebung des Strafbarkeitsrisikos für
Notfallsanitäter*innen bei der Lebensrettung mit erweiterten
Maßnahmen (invasive Maßnahme, Applikation von Notfallmedikamenten)
ohne Anwesenheit eines Arztes, die im NotSanG in Ausbildung und
Durchführung klar beschrieben sind.

Der nun kürzlich im Gesundheitsausschuss des Bundestages
eingebrachte Änderungsantrag 1 (Ausschussdrucksache 19(14)108.1 der
Regierungskoalition erscheint hingegen weitgehend ungeeignet, die
notwendige Rechtssicherheit für die Arbeit der Notfallsanitäter zu
erreichen.

Der Arzt wird weiterhin medizinisch höchst qualifizierte Fach- und
Aufsichtsperson bleiben. Dennoch kann die unklare und komplizierte
Rechtslage nicht weiter Bestand haben, wenn gut ausgebildete und
geprüfte Notfallsanitäter*innen in Deutschland täglich tausendfach
professionelle Hilfe leisten und dabei zusätzlich durch das
vorstehende Risiko belastet werden.

..




Rückfragen bitte an:

Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH
Christian Mandel
Pressesprecher
Telefon: 0172.823 95 58 oder 04101.51680 48
E-Mail: c.mandel@rkish.de
www.rkish.de

Original-Content von: Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH, übermittelt durch news aktuell




Firma: Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein gGmbH

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RKiSH
Stadt: Heide


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