Weil ein 21-jähriger Mann aus Zweibrücken bei einer 
Halloween-Veranstaltung in Wattenheim zuviel getrunken hatte, wollten ihn andere
Gäste am 01.11.2019 gegen 02:25 Uhr davon abbringen mit seinem Auto wegzufahren.
Da der 21-jährige daraufhin aggressiv wurde, musste die Polizei eingeschaltet 
w ...

01.11.2019

Verhinderung einer Fahrt unter Alkoholeinfluss


Weil ein 21-jähriger Mann aus Zweibrücken bei einer
Halloween-Veranstaltung in Wattenheim zuviel getrunken hatte, wollten ihn andere
Gäste am 01.11.2019 gegen 02:25 Uhr davon abbringen mit seinem Auto wegzufahren.
Da der 21-jährige daraufhin aggressiv wurde, musste die Polizei eingeschaltet
werden. Ein Alkotest ergab einen Wert von 1,55 Promille. Daher wurden der
Führerschein und die Fahrzeugschlüssel sichergestellt. Bei seiner Überprüfung
wurde weiterhin festgestellt, dass der junge Mann seinen Führerschein wegen
eines Fahrverbotes abzugeben hat. Den Führerschein kann er also bei Nüchternheit
erst einmal nicht wieder in Empfang nehmen, da er bis zum Ablauf des
Fahrverbotes bei der Bußgeldstelle verwahrt wird. Das verantwortungsbewusste
Eingreifen der Festbesucher verhinderte vielleicht schlimme Folgen, die bei der
alkoholisierten Fahrt hätten entstehen können.



Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiinspektion Grünstadt
PHK Andreas Fingerle
Telefon: 06359-9312-0
E-Mail: pigruenstadt@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeidirektion Neustadt/Weinstra

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDNW
Stadt: Wattenheim


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/2238277.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de