Am Freitag, dem 01.11.2019 überprüften Bundespolizisten zwei 
litauische Staatsangehörige (28, 33). Dabei wurde festgestellt, dass gegen den 
28-Jährigen bereits zwei Suchvermerke der bayrischen Polizei wegen 
Bandendiebstahls, Blitzeinbrüchen und besonders schweren Fällen des Diebstahls 
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04.11.2019

Festnahme von zwei litauischen Staatsangehörigen nach Raub in Tschechien


Am Freitag, dem 01.11.2019 überprüften Bundespolizisten zwei
litauische Staatsangehörige (28, 33). Dabei wurde festgestellt, dass gegen den
28-Jährigen bereits zwei Suchvermerke der bayrischen Polizei wegen
Bandendiebstahls, Blitzeinbrüchen und besonders schweren Fällen des Diebstahls
bestanden. Außerdem führte er ein verbotenes Butterflymesser griffbereit in der
Jackentasche mit sich sowie eine geringe Menge Betäubungsmittel.

Im Rahmen der Durchsuchung wurden bei beiden Personen insgesamt 26,
augenscheinlich hochwertige, Armbanduhren, teilweise mit tschechischer
Auspreispreisung in Höhe von 28.900,- bis zu 257.000,- Tschechische Kronen,
festgestellt. Da die Erklärungsversuche hinsichtlich der Herkunft der
Schmuckstücke seitens der 28- und 33 Jahre alten Männer nicht glaubhaft waren,
erfolgte eine Anfrage über die Kontaktdienststelle in Petrovice an die
tschechischen Kollegen. Die Echtheit der Uhren der Marken TAG HEUER, OMEGA und
BOSS wurde in einem Uhrenfachgeschäft überprüft und die Echtheit bestätigt. Der
Gesamtwert beträgt ca. 74.000,- EUR.

Durch die tschechische Polizei wurde mitgeteilt, dass es am 30.10.2019 zu einem
Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft in Usti nad Labem gekommen war. Die
tschechischen Ermittler konnten, nach Überprüfung der Gegenstände und der
Personen, auch anhand gesicherter Videoaufzeichnung aus dem Geschäft,
zweifelsfrei dem Raub zuordnen.

Die beiden Litauer wurden festgenommen und in die JVA Dresden verbracht. Seitens
der tschechischen Justiz wird die Auslieferung zur Durchführung des
Strafverfahrens, im Rahmen internationaler Rechtshilfe betrieben. Zudem müssen
sich beide Männer in Deutschland wegen Hehlerei und Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffengesetz verantworten.



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Pressestelle
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