Am Sonntag, den 10. November 2019 fiel den Beamten der 
Bundespolizei im Seehafen Rostock ein syrischer Staatsangehöriger auf. Bei 
seiner Kontrolle legte er den Bundespolizisten einen syrischen Reisepass sowie 
eine ungarische Aufenthaltserlaubnis vor, die nur zum Aufenthalt in Ungarn 
berechtigt ...

11.11.2019

Insgesamt neun Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz


Am Sonntag, den 10. November 2019 fiel den Beamten der
Bundespolizei im Seehafen Rostock ein syrischer Staatsangehöriger auf. Bei
seiner Kontrolle legte er den Bundespolizisten einen syrischen Reisepass sowie
eine ungarische Aufenthaltserlaubnis vor, die nur zum Aufenthalt in Ungarn
berechtigte.

Bei dem vorgelegten Reisepass handelte es sich vermutlich um eine
Totalfälschung. Zusätzlich fanden die Beamten bei dem Mann einen ebenfalls
gefälschten syrischen Führerschein. Beide Dokumente wurden sichergestellt. Nach
Beendigung der polizeilichen Maßnahmen konnte der Syrier seine Reise in Richtung
Ungarn fortsetzen.

Zudem stellten die Beamten der Bundespolizei am vergangenen Wochenende im
Seehafen Rostock und am Hauptbahnhof Rostock weitere acht Personen fest, die
ohne erforderliche Grenzübertrittspapiere unterwegs waren bzw. ihre maximale
Aufenthaltsdauer im Schengen Gebiet überschritten hatten. Gegen die Personen aus
Mazedonien, Serbien, Kolumbien, dem Kosovo und Staatenlose leitete die
Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz ein.



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Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
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