Der gemietete Fiat einer 43-jährigen Frau war für die Unterführung 
in der Kruttenaustraße deutlich zu hoch. Bei der Einfahrt in die 
Bahnunterführung mit einer zulässigen Höhe von zwei Metern, die durch ein 
Verkehrsschild entsprechend gekennzeichnet war, streifte die Frau am Montagabend
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12.11.2019

Lahr - Verkehrsverbot nicht beachtet


Der gemietete Fiat einer 43-jährigen Frau war für die Unterführung
in der Kruttenaustraße deutlich zu hoch. Bei der Einfahrt in die
Bahnunterführung mit einer zulässigen Höhe von zwei Metern, die durch ein
Verkehrsschild entsprechend gekennzeichnet war, streifte die Frau am Montagabend
gegen 17.30 Uhr an der oberen Begrenzung. Nicht vertraut mit den Maßen des von
ihr benutzten Mietwagens, hat die Autofahrerin nicht nur die Schadensregulierung
in Höhe von 3.000 Euro vor sich, sondern sieht überdies einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren entgegen.

/ks



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