In allen Fällen wurde den Fahrern eine Blutprobe entnommen. Die Beamten
untersagten ihnen zudem die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige gegen sie. Drei
Führerscheine wurden einbehalten.
wurden vier Verkehrsteilnehmer festgestellt, die nicht die erforderliche
Fahrerlaubnis für das von ihnen genutzte Kraftfahrzeug besaßen. Die Polizisten
untersagten den Betroffenen die Weiterfahrt und fertigten Anzeigen gegen sie.
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