3-jährige Freiheitsstrafe für Gewalttäter - Erfolgreiche Ermittlungsarbeit durch die Bundespolizei
Der 28-jährige Verurteilte hat Ende Januar einen
34-jährigen schwerbehinderten Deutschen am Bahnhof in Meckenbeuren unvermittelt
mit einer Bierflasche angegriffen und dabei erheblich verletzt. Gegen eine
24-jährige Mittäterin wurde wegen des Verdachts der Anstiftung zur gefährlichen
Körperverletzung ermittelt. Nach monatelangen und umfangreichen Ermittlungen
durch die Bundespolizeiinspektion Konstanz fand in der vergangenen Woche die
Gerichtsverhandlung am Landgericht in Ravensburg statt. Der seit März in
Untersuchungshaft sitzende 28-Jährige wurde durch das Gericht zu einer
Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Weiterhin kündigte der Richter dem
Verurteilten eine Sicherungsverwahrung an, sollte es erneut zu einer Tathandlung
dieser Art kommen. Eine vorzeitige Haftentlassung schloss der Richter aufgrund
der vorhandenen Vorstrafen aus. Die 24-jährige Mitangeklagte wurde wegen der
Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10
Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit wurde hier auf
3 Jahre festgesetzt. Weiterhin muss die junge Frau 80 Stunden gemeinnützige
Arbeit leisten.
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