Bei 
Schneefall und auf glatten Straßen kam es am Mittwoch auf höhergelegenen Straßen
zu mehreren Unfällen, die aber allesamt glimpflich verliefen. Gegen 16 Uhr 
verlor ein 20-jähriger Autofahrer auf der Landesstraße 536 zwischen Wilhelmsfeld
und Schriesheim in einer Linkskurve die Kontrolle  ...

12.12.2019

Schriesheim/Heiligkreuzsteinach/Neckargemünd/Rhein-Neckar-Kreis: Unfälle auf glatten Straßen - keine Verletzten - mehrere Totalschäden - Autos teilweise mit Sommerreifen - Winterreifenpflicht?


Bei
Schneefall und auf glatten Straßen kam es am Mittwoch auf höhergelegenen Straßen
zu mehreren Unfällen, die aber allesamt glimpflich verliefen. Gegen 16 Uhr
verlor ein 20-jähriger Autofahrer auf der Landesstraße 536 zwischen Wilhelmsfeld
und Schriesheim in einer Linkskurve die Kontrolle über sein Auto und geriet auf
die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er frontal mit einem entgegenkommenden Ford
eines 40-Jährigen. Im Auto des Unfallverursachers lösten die Airbags aus, beide
Beteiligte blieben aber glücklicherweise unverletzt. Bei der Unfallaufnahme
stellte sich heraus, dass an Auto des 20-Jährigen noch Sommerreifen aufgezogen
waren. Während der Unfallaufnahme und Bergung der beiden total beschädigten
Autos war die L 536 gesperrt, der Verkehr wurde umgeleitet. Der Sachschaden
beläuft sich auf ca. 20.000 Euro.

Um 19.45 Uhr rutschte in Heiligkreuzsteinach ein Auto auf der glatten Fahrbahn
der Kreisstraße 4122 in einen Graben. Kurze Zeit später gegen 20.10 Uhr kam eine
53-jährige Autofahrerin auf der Kreisstraße 4120 bei einem Bremsvorgang von der
Straße ab. Das Auto kippte um und blieb auf dem Dach liegen. Zur Bergung des
Autos war die Freiwillige Feuerwehr Heiligkreuzsteinach im Einsatz. Beide
Fahrzeuge waren mit Winterreifen ausgerüstet. Glücklicherweise blieben beide
Beteiligte unverletzt. Zum Unfallzeitpunkt herrschte starkes Schneetreiben.

Um 19.20 Uhr kam es in der Güterbahnhofstraße in Neckargemünd zu einem Unfall,
bei dem ein 20-jähriger Autofahrer mit seinem Peugeot auf glatter Straße drehte
und in einen Bauzaun krachte. An dem Auto entstand wirtschaftlicher
Totalschaden, der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 5.000 Euro. Bei der
Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass an dem Peugeot drei Sommer- und ein
Winterreifen aufgezogen waren.

Winterreifenpflicht? Folgen bei einem Unfall!



Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Allerdings
müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen aufgezogen sein. Die
Winterreifenpflicht gilt nur dann als erfüllt, wenn auf allen Rädern
Winterreifen montiert sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe
beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Wer bei winterlichen
Straßenverhältnissen keine Winterreifen aufgezogen hat, erwartet ein Bußgeld in
Höhe von 60 Euro, zusätzlich wird ein Punkt im Fahrerlaubnisregister in
Flensburg fällig. Neben dem Fahrer haftet auch der Halter, der die
Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt. Hier
werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg. Kommt es
wegen der Benutzung der Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen zu
einem Unfall, kann dies zur erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung
wegen grober Fahrlässigkeit führen. Auch in der Haftpflichtversicherung hat die
Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier
ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dieter Klumpp
Telefon: 0621 174-1105
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4466417
OTS: Polizeipräsidium Mannheim

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Stadt: Schriesheim/Heiligkreuzsteinach/Neckargemünd/Rhein-Neckar-Kreis


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