Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Dezember 2019 vor dem 
Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den kosovarischen Staatsangehörigen Hasan B.

wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen 
Vereinigung "Islamischer Staat (IS)&qu ...

16.12.2019

Anklage wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" u. a.


Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Dezember 2019 vor dem
Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg Anklage gegen

den kosovarischen Staatsangehörigen Hasan B.

wegen des Verdachts der Unterstützung der ausländischen terroristischen
Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" in 13 Fällen (§ 129a Abs. 5, § 129b Abs. 1
Satz 1, Satz 2 StGB) und in Zusammenhang mit 11 dieser Fälle zudem wegen
Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG
i. V. m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002 in der
Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1091/2013 der Kommission vom 4.
November 2013) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender
Sachverhalt dargelegt:

Hasan B. übermittelte in den Jahren 2016 und 2017 unter Nutzung eines
sogenannten Hawala-Systems elfmal Gelder an einen in Syrien befindlichen
IS-Kämpfer. Die Gelder hatte er zuvor überwiegend von Dritten über einen
Finanzdienstleister erhalten. Einen dreistelligen Betrag steuerte der
Angeschuldigte aus eigenen Mitteln bei. Bereits im Jahr 2015 hatte Hasan B.
einem mazedonischen Staatsangehörigen, der sich dem IS als Kämpfer anschließen
wollte, auf dessen Reise nach Syrien durch drei Zahlungen Gelder über einen
Finanzdienstleister zukommen lassen. Die von Hasan B. transferierten Gelder
belaufen sich auf insgesamt ungefähr 14.000 Euro. Ebenfalls im Jahr 2015
eröffnete der Angeschuldigte für ein IS-Mitglied einen Facebook-Account. Hasan
B. sollte das IS-Mitglied anschließend bei der Verbreitung von Propaganda des IS
über den Account unterstützen.

Der Angeschuldigte wurde am 12. Juni 2019 festgenommen und befindet sich seitdem
in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 25 vom 12. Juni 2019).


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