Am 19.12.2019 gegen 05:45 Uhr nahm eine 22-jährige
Pkw-Fahrerin beim Einfahren von der Mühlstraße in die Hauptstraße einem
25-jährigen Rollerfahrer die Vorfahrt, so dass es zum Verkehrsunfall kam. Da
sich im Rahmen der Unfallaufnahme herausstellte, dass der Rollerfahrer nicht im
Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und zudem unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln (THC) stehen dürfte, wurde ein Strafverfahren gegen ihn
eingeleitet. Zum Nachweis der Betäubungsmittelbeeinflussung wurde ihm eine
Blutprobe entnommen. Der durch den Unfall entstandene Sachschaden beträgt ca.
3.000 EUR.
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