Dass sie nicht gleich mit einem Führerscheinentzug ins 
neue Jahr gestartet sind, haben zwei Autofahrer gewissermaßen der Polizei zu 
verdanken. Sie wurden am frühen Neujahrsmorgen kontrolliert und wegen ihrer 
Alkoholpegel vom Fahren abgehalten.

Sehr löblich: In einem Fall meldete sich der Ku ...

02.01.2020

Kein "böses Erwachen" an Neujahr...


Dass sie nicht gleich mit einem Führerscheinentzug ins
neue Jahr gestartet sind, haben zwei Autofahrer gewissermaßen der Polizei zu
verdanken. Sie wurden am frühen Neujahrsmorgen kontrolliert und wegen ihrer
Alkoholpegel vom Fahren abgehalten.

Sehr löblich: In einem Fall meldete sich der Kumpel eines betrunkenen jungen
Mannes gegen halb 6 Hilfe suchend bei der Polizei. Weil er seinen Freund daran
hindern wollte, in seinem Zustand Auto zu fahren, war es zu Streitigkeiten
gekommen. Die Polizeibeamten konnten die Trunkenheitsfahrt verhindern. Sie baten
den 20-Jährigen aus dem Landkreis Kusel zunächst zum Alcotest - Ergebnis: 1,87
Promille - und stellten dann die Autoschlüssel vorsorglich sicher. Der junge
Mann kann sie auf der Dienststelle abholen, wenn er wieder nüchtern ist.

Zwei Stunden später wurde eine Streife in der Pariser Straße auf einen Mann
aufmerksam, der offenbar alkoholisiert war und vor hatte, mit seinem Auto noch
in den Landkreis Kaiserslautern zu fahren. Weil der Atemtest eine grenzwertige
Alkoholkonzentration anzeigte - die wegen seines Alkoholkonsums noch ansteigen
konnte - musste der 43-Jährige sein Auto stehen lassen und die Fahrzeugschlüssel
an die Polizisten übergeben. Auch er erhält sie zurück, sobald er wieder
nüchtern ist. |cri

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