Zur Unterstützung bei einer Zwangsräumung begleitete eine Polizeistreife am 30.03.2020 einen Gerichtsvollzieher. Beim Betreten der Wohnung des 33-jährigen Mieters bemerkten die Polizeibeamten Cannabisgeruch und entdeckten in der Folge zwei geringe Mengen an Betäubungsmitteln (1,5 Gramm Marihuana, 2 Gramm Amphetamin), eine scharfe Patrone 7,62 x 51 mm und drei Einhandmesser. Die Betäubungsmittel und die Patrone wurden als Beweismittel in zwei sofort eingeleiteten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sichergestellt, die drei Einhandmesser wurden vorübergehend präventiv einbehalten, um ein Führen außerhalb der Wohnung (Ordnungswidrigkeit) zu verhindern, da sich der Mann wegen der Zwangsräumung eine neue Wohnung suchen muss. | pizw
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