Rauchwarnmelder verhindert Brandereignis in Mehrfamilienhaus
Am Mittwochmittag alarmierte ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses auf der Straße An den Hüren die Feuerwehr. Er wurde durch den Alarm eines Rauchwarnmelders aus einer benachbarten Wohnung auf das Brandereignis aufmerksam. Im Treppenraum war bereits leichter Brandgeruch wahrnehmbar und leichte Rauchentwicklung aus der Wohnung im 1.OG erkennbar. Der Meldende versuchte vergeblich mit klopfen und klingeln den Bewohner der betroffenen Wohneinheit zu informieren.
Erst nach Eintreffen der Feuerwehr wurde die Wohnungseingangstüre von dem Bewohner selbstständig geöffnet, die Rauch- und Geruchsentwicklung beruhte auf angebranntem Essen. Der Topf samt Verbrennungsprodukten wurden aus der Wohnung entfernt und Lüftungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Brandschaden begrenzte sich auf das Kochfeld, der Bewohner wurde zur weiteren Kontrolle einer Klinik im Stadtgebiet zugeführt. Ein in der Wohnung befindlicher Hund wurde, aufgrund einer nicht vorhandenen Betreuungsmöglichkeit, einem Tierheim durch die Feuerwehr zugeführt.
Im Einsatz waren der Lösch- und Hilfeleistungszug der Feuer- und Rettungswache I (Neuwerk), das Hilfeleistungslöschfahrzeug der Feuer-und Rettungswache II (Holt), ein Rettungswagen, ein Notarzt sowie der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr Mönchengladbach.
Original-Content von: Feuerwehr Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Firma: Feuerwehr M
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-MG Stadt: Mönchengladbach-Uedding, 22.04.2020, 12:09 Uhr, An den Hüren
Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS
Die URL für diese PresseMitteilung ist: /2342754.html
Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de