Wegen einer ganzen Reihe an Verstößen gegen Gesetze hat eine 52 Jahre alte Duisburgerin am Mittwochabend (27. Mai, 18:20 Uhr) mit der Polizei zu tun gehabt: Angefangen hat alles mit Streitigkeiten zwischen ihrem 37-jährigen Freund und ihr, nachdem sie am Rheinufer Drogen genommen hatten. Grund f ...

28.05.2020

Neumühl: Freund unter Drogeneinfluss angefahren und geflüchtet


Wegen einer ganzen Reihe an Verstößen gegen Gesetze hat eine 52 Jahre alte Duisburgerin am Mittwochabend (27. Mai, 18:20 Uhr) mit der Polizei zu tun gehabt: Angefangen hat alles mit Streitigkeiten zwischen ihrem 37-jährigen Freund und ihr, nachdem sie am Rheinufer Drogen genommen hatten. Grund für Diskussionen soll ihre Fahrweise gewesen sein, die er kritisiert habe. Auf einem Supermarktparkplatz an der Lehrerstraße stieg er schließlich aus. Dort geriet er in eine handgreifliche Auseinandersetzung mit zwei Männern. Ein Zeuge (24) trennte die Parteien und die Unbekannten fuhren weg. Der 37-Jährige stellte sich dann vor die Motorhaube des Autos seiner Freundin, um ihre Weiterfahrt zu verhindern. Die Frau gab Gas, fuhr ihren Freund an und flüchtete. Der Mann verletzte sich leicht und wollte keine medizinische Behandlung vor Ort. Der rote Polo, mit dem die 52-Jährige unterwegs war, ist nicht zugelassen und hatte gestohlene Kennzeichen montiert. Als die alarmierten Polizisten vor ihrer Wohnanschrift standen, entdeckten sie den Wagen - allerdings ohne Kennzeichen. Mit richterlichem Beschluss durchsuchten die Beamten in ihrem Beisein ihre Wohnung. Die Kennzeichen fanden sie unter dem Bett und ein Tütchen Drogen in der Handtasche. Ihren Führerschein konnten die Uniformierten nicht sicherstellen. Sie gab an, dass dieses Dokument kaputt gegangen sei und sie hätte es schon länger nicht mehr. Für eine Blutprobe durch einen Arzt wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmittel musste sie mit zur Polizeiwache kommen. Die Duisburgerin muss sich jetzt mit Verfahren unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Kennzeichenmissbrauch, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz,....auseinandersetzen. Das Straßenverkehrsamt bekommt zusätzlich einen Bericht zur Überprüfung ihrer Eignung als Autofahrerin.

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