Am 29.05.2020 gegen 00:45 Uhr wurde durch eine Funkstreife der Polizei Zweibrücken im Bereich der Gleiwitzstraße Zweibrücken ein PKW ohne Kennzeichen im Fahrverkehr angetroffen, welcher in Richtung Langentaltstraße fuhr und dort einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der ein 23-jähriger Pkw ...

30.05.2020

Trunkenheit im Straßenverkehr/Verstoß gg. Das Pflichtversicherungsgesetz


Am 29.05.2020 gegen 00:45 Uhr wurde durch eine Funkstreife der Polizei Zweibrücken im Bereich der Gleiwitzstraße Zweibrücken ein PKW ohne Kennzeichen im Fahrverkehr angetroffen, welcher in Richtung Langentaltstraße fuhr und dort einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Der ein 23-jähriger Pkw-Fahrer gab an, dass er das Fahrzeug frisch gekauft und noch nicht zugelassen habe. Ferner konnten bei dem jungen Zweibrücker drogenbedingte Auffallerscheinungen festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC, sodass dem jungen Mann eine Blutprobe entnommen wurde. Hiernach wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gg. Das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der Fahrzeugschlüssel und Führerschein wurden bis zur Ausnüchterung präventiv sichergestellt. | pizw

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